Glossar

Was ist was? Ein Wegweiser durch den GRÜNEN Begriffe- und Abkürzungsdschungel

 

AK = Arbeitskreis

Ein Zusammenschluss von Personen, die zu einem bestimmten Thema oder Themenkomplex arbeiten möchten. Jeder AK wird von mindestens einer Ansprechperson koordiniert. Die Arbeitskreistreffen sind öffentlich, jeder kann an beliebig vielen Arbeitskreisen teilnehmen, ob Mitglied oder nicht.

 

BAG = Bundesarbeitsgemeinschaft

Grüne Arbeitskreise auf Bundesebene. Um hier Stimmrecht zu haben, muss man durch eine LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) delegiert sein.

 

BDK = Bundesdelegiertenkonferenz

Der mindestens ein Mal jährlich stattfindende Bundesparteitag von Bündnis 90 / Die GRÜNEN. Jeder KV schickt, je nach Größe, Delegierte zur BDK.

 

Bezirksverband Mittelrhein

Ein Zusammenschluss der GRÜNEN Kreisverbände von Aachen bis Oberberg. Zum Bezirksverband Mittelrhein gehören bis auf Heinsberg alle 11 grünen KVe des Regierungsbezirks Köln an. Er ist ein Koordinierungs- und Vernetzungsorgan und das entsprechende Parteiorgan zur Fraktion im Regionalrat Köln.

 

BGS = Bundesgeschäftsstelle

Das Büro des GRÜNEN Bundesverbandes mit Sitz in Berlin. Die BGS betreut Mitglieder, verwaltet Adressen und Finanzen, erteilt Auskünfte, arbeitet dem Bundesvorstand zu, organisiert Bundesgremientreffen, wirkt an der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit und so weiter.

 

BuVo = Bundesvorstand

Der Bundesvorstand wird auf der BDK (Bundesdelegiertenkonferenz) für zwei Jahre gewählt und besteht aus zwei Sprecher*innen, einer/m Schatzmeister*n, der/dem politischen Geschäftsführer*in und zwei Beisitzer*innen. Der gesamte BuVo ist quotiert, muss also mindestens zur Hälfte aus Frauen bestehen. Der BuVo koordiniert und organisiert die Arbeit der GRÜNEN und vertritt die Partei nach innen und außen.

 

BV = Bezirksvertretung

Bezirksvertretungen sind die Entsprechungen des Stadtrats auf der Ebene der vier Stadtbezirke in Bonn (Bonn, Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg). Ihre Mitglieder werden auch bei der Kommunalwahl für fünf Jahre gewählt. Die BV wählt aus ihrer Reihe auch den Bezirksbürgermeister.

 

Delegierte

Von einer Versammlung (z. B. MV) auf zwei Jahre gewählte Vertreter*innen. Die Bonner GRÜNEN entsenden Delegierte z. B. zur LDK, BDK, zum Länderrat, zum Landesfinanzrat u. a.

 

EGP = European Green Party

Die Europäische Grüne Partei ist ein Zusammenschluss aus derzeit 35 Parteien aus Mitglieds- und Nichtmitgliedsländern der Europäischen Union.

 

GO = Geschäftsordnung

Die meisten Gremien wie Bundesvorstände und Landesvorstände geben sich eine Geschäftsordnung, in der die internen Aufgabenverteilung und Abstimmungsverfahren geregelt sind. Geschäftsordnungen regeln Verfahren wie die Art der Sitzungsleitung, die Art und Weise, wie Anträge zu stellen sind und die Zulässigkeit von Geschäftsordnungsanträgen.

 

Gewerkschaftsgrün

Das Bindeglied zwischen Gewerkschaften und den GRÜNEN.

 

GHG = Grüne Hochschulgruppe

Die Grüne Hochschulgruppe ist eine den Bonner GRÜNEN inhaltlich nahestehende, aber unabhängige Hochschulgruppe an der Universität Bonn, die im Studierendenparlament (SP) und im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) vertreten ist.

 

GJ = Grüne Jugend

Die Jugendorganisation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ihr gehören alle Mitglieder bis 28 Jahren an, man kann jedoch auch Mitglied der GJ sein, ohne Mitglieder der Partei zu sein. Die GJ steht der Partei inhaltlich nahe, agiert jedoch unabhängig und nimmt ihr gegenüber auch kritische Positionen ein.

 

GO-Antrag = Geschäftsordnungsantrag

Ein Antrag, der durch das Heben beider Arme auf einer Gremiensitzung gestellt wird und nicht den Inhalt, sondern die Form der Debatte zum Thema hat. Beantragt werden können unter anderem der Schluss der Redeliste, sofortige Abstimmung, Vertagung, Vorschläge zum Verfahren oder auch Einfügung eines weiteren Tagesordnungspunktes.

 

GRÜNE Alte

Die Grünen Alten vertreten die Interessen der älteren Generation innerhalb und außerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Darüber hinaus bringen sie ihre Erfahrungen in gebündelter Form in das politische und gesellschaftliche Leben ein.

 

HBS = Heinrich-Böll-Stiftung

Die Heinrich-Böll-Stiftung e.V. ist die parteinahe Stiftung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

 

KGS (auch: KV-Büro) = Kreisgeschäftsstelle

Das Büro der Bonner Grünen (Dorotheenstr. 79, 53113 Bonn). Schnittstelle aller Mitglieder und Gremien und Anlaufpunkt für alle Fragen und Wünsche zur Partei.

 

KV = Kreisverband

In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt einen Grünen Kreisverband, insgesamt 53 in NRW. Wir sind der Kreisverband Bonn.

 

LAG = Landesarbeitsgemeinschaft

Grüne „Arbeitskreise“ auf Landesebene. Jedes Mitglied kann an den LAG-Treffen teilnehmen.

 

LaVo = Landesvorstand

Der Landesvorstand der GRÜNEN NRW wird von der LDK für die Dauer von zwei Jahren gewählt und besteht aus dem geschäftsführenden Landesvorstand (die beiden Vorsitzenden, politische Geschäftsführung, SchatzmeisterIn) und 4 weiteren Mitgliedern. Aufgabe des Landesvorstandes ist es, den Landesverband nach außen hin zu vertreten und die laufenden Geschäfte zu führen.

 

LDK = Landesdelegiertenkonferenz

Der mindestens einmal jährlich stattfindende Landesparteitag von Bündnis 90/Die GRÜNEN NRW. Jeder KV schickt, je nach Größe, Delegierte zur LDK.

 

LGS = Landesgeschäftsstelle

Geschäftsstelle der GRÜNEN NRW in der Oststr. 41-43, 40211 Düsseldorf.

 

LPR = Landesparteirat

Der vierteljährlich tagende „kleine Landesparteitag“ und damit oberstes Gremium der GRÜNEN NRW zwischen den LDKen. Beschließt Richtlinien der politischen Arbeit, erörtert die politische Entwicklung und fasst dazu Beschlüsse. Ferner berät er den Landesvorstand und gewährleistet die gegenseitige Information über und die Koordination von Planungen der Kreisverbände, des Landesvorstandes und der Landtagsfraktion.

 

LR = Länderrat

Kleiner Parteitag auf Bundesebene. Der Länderrat beschließt über die Richtlinien der Politik zwischen den Bundesversammlungen und koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden. Ihm gehören Mitglieder des Bundesvorstands an, Delegierte aus den Landesverbänden, Landtagsfraktionen, aus der Bundestagsfraktion, aus dem Europaparlament und von den Bundesarbeitsgemeinschaften.

 

LV = Landesverband

In allen Bundesländern gibt es Landesverbände der GRÜNEN. Diese sind autonom, müssen aber z. B. die Regelungen in der Bundessatzung akzeptieren. Wer Mitglied in einem Landesverband wird, ist damit automatisch Mitglied im Bundesverband.

 

MdB = Mitglied des Bundestags.

 

MdEP = Mitglied des Europaparlaments

 

MdL = Mitglied des Landtags

 

MV = Mitgliederversammlung

Das höchste beschlussfassende Organ der Bonner GRÜNEN. Tritt in der Regel einmal monatlich, am 2. Dienstag des Monats, zusammen. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt. Hier werden Beschlüsse gefasst, Vorstände und Delegierte gewählt und die Kandidatenlisten bei anstehenden Wahlen aufgestellt.

 

OV = Ortsverband

Kleinste Untergliederung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. In Bonn gibt es in jedem der vier Stadtbezirke (Bonn-Mitte, Beuel, Bad Godesberg und HArdtberg) einen OV.

 

Protokoll

Über die Sitzungen aller Organe der GRÜNEN werden Protokolle angefertigt. Jedes Mitglied hat das Recht, diese Protokolle einzusehen.

 

Quote

Die Satzung der GRÜNEN legt fest, dass alle Ämter quotiert sind, d.h., dass mindestens die Hälfte aller Plätze eines Gremiums von Frauen besetzt sein muss. Ausnahmen von der Quotierung sind nur durch ein Frauenvotum möglich, d. h. die auf der wählenden Versammlung anwesenden Frauen entscheiden mit Mehrheit, einem Bruch der Quotierung zuzustimmen.

 

Rechnungsprüfer*innen

Zwei Rechnungsprüfer*innen werden von der MV für zwei Jahre gewählt und überprüfen in der Regel einmal im Jahr Rechenschaftsbericht und Buchhaltung des Kreisverbands.

 

Redeliste

Bei größeren Veranstaltungen und Gremiensitzungen führt das Präsidium eine Redeliste, d. h., wer sich meldet, kommt in der Reihenfolge der Meldungen zu Wort. Redelisten sind bei den GRÜNEN generell quotiert, d. h., das abwechselnd eine Frau und ein Mann reden sollen. Wenn sich nicht genügend Frauen melden, kommen Frauen später zuerst dran.

 

Satzung

Die Satzung legt den formalen Aufbau der GRÜNEN und die Aufgaben der einzelnen Gremien fest. Alle Kreisverbände und die meisten Ortsverbände haben eine eigene Satzung. Ergänzt wird die Satzung durch verschiedene Ordnungen, etwa die die Geschäftsordnung oder die Beitrags- und Finanzordnung.

 

TO = Tagesordnung

Muss zu Beginn jeder Mitgliederversammlung von den Mitgliedern bestätigt werden.

 

TOP = Tagesordnungspunkt